Mit Einzug der neuen Honigverordnung 2023 ist für die Förderung von Maßnahmen, wie z.B. von Vorträgen, Schulungen, aber auch für die geförderte Durchführung von Veranstaltungen, nicht mehr nur die Mitgliedschaft der Teilnehmer im Landesverband Hessischer Imker e.V. entscheidend, sondern vielmehr die Vergabe einer Betriebsnummer (teils auch Registriernummer genannt) für die Bienenhaltung.
Seit dem 01.April 2024 ist nun eine Neuregelung für die Vergabe der Betriebsnummer in Kraft.
War die Vergabe der Betriebsnummer vor der neuen Honigverordnung 2023 beim Ministerium angesiedelt und wurde auch nur auf Nachfrage durchgeführt, übernahmen dies nach Inkrafttreten der neuen Honigverordnung wieder die Veterinär-Ämter mit der obligatorischen Meldung des Bienenstands.
Mit der Neuregelung zum 01.April 2024 ist nun der „Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. “ in Alsfeld (kurz: HVL) für die Vergabe der Betriebsnummer (HIT-Nummer) für die Vergabe zuständig.
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